Kanzlei

Die Kanzlei wurde im März 1998 durch den Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dirk Glock gegründet und seitdem ständig ausgebaut.

Den Ursprung der Kanzlei bildet die umfassende Beratung und Betreuung von Wirtschaftsunternehmen, Spielbanken, Zeitungsverlagen und Radiosendern. Insbesondere durch die enge Zusammenarbeit mit Verbänden und deren Mitgliedsunternehmen avancierte die Kanzlei zu einer dynamischen Boutique, in der die Spezialisierung und die unkomplizierte Kommunikation mit den Mandanten im Vordergrund stehen.

Lernen Sie hier unsere Beratungsschwerpunkte kennen und erfahren mehr über unsere Kernkompetenzen sowie Mitarbeiter.

Glock Kernkompetenzen

Arbeit & Verträge
Medien & Kreative
Wirtschaft & Daten
Notarbüro

Glock Note

Kanzleibetrieb während der Corona-Pandemie

Liebe Mandantinnen,
liebe Mandanten,
 
die Bundesregierung empfiehlt derzeit aufgrund der Corona-Pandemie Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.
 
Wir bitten Sie daher zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Belegschaft, genau zu überlegen, ob ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei wirklich notwendig ist.
 
Wir stellen unseren Kanzleibetrieb nicht ein, sondern sind wie gewohnt gerne für Sie da!
 
Sie können uns alternativ zu einem persönlichen Besuch jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
 
Telefon: 06187 90860
E-Mail: dialog@glock-rechtsanwaelte.de
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Influencer

Influencer Werbung: "Ad" oder "Sponsored by" keine ausreichende Kennzeichnung

Die Urteile zur sog. "Influencer Werbung" nehmen kein Ende. Nach einem richtungsweisenden Urteil des OLG Celle aus dem Sommer 2017 (wir haben berichtet) hat sich nun auch das KG Berlin mit Urteil vom 11.10.2017 (Az.: 5 W 221/17) mit der Frage beschäftigt, in welcher Form die Influencer (wie YouTuber oder Instagrammer) ihre Beiträge kennzeichnen müssen.

 

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GLOCK Rechtsanwälte Notar mit neuem Webauftritt!

Unser neuer Webauftritt im frischen Design bietet Ihnen eine unkomplizierte Navigationsstruktur und informiert Sie über unsere Kernkompetenzen, sodass Sie sich einen Überblick über unsere Beratungsschwerpunkte und die entsprechenden Ansprechpartner verschaffen können.

 

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Vorsicht bei Influencer Marketing: Wettbewerbsverstösse bei fehlender Kennzeichnung!

Nach dem wegweisenden Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017 zum Thema „Influencer Marketing“ hat nun auch das Landgericht Hagen entschieden, dass Beiträge in Social Media – hier: Instagram – als Schleichwerbung zu qualifizieren sind, wenn die Beiträge nicht eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden.

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Glock Team

Jeder einzelne Rechtsanwalt und Mitarbeiter verfügt über spezifische Erfahrungen und Rechtskenntnisse, die sich optimal mit den interdisziplinären Kompetenzen im Team ergänzen. So werden Sie als unser Mandant von Anfang an umfassend und ganzheitlich betreut und beraten.