Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen von der Neugründung bis zur Auseinandersetzung mit großer Fachkenntnis und Erfahrung. Die Tätigkeit der GLOCK RECHTSANWÄLTE umfasst das gesamte Kapital- und Personengesellschaftsrecht. Im Bereich des Handelsrechts als Sonderrecht der Kaufleute beraten und vertreten wir Sie bezüglich der sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergebenden Rechte und Pflichten. Dabei behalten wir die sich immerfort ändernden rechtlichen Bedingungen auf nationaler und europäischer Ebene im Blick und beraten Sie pragmatisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Unsere Leistungen im Überblick

Als verlässlicher Partner unterstützen wir Sie:

  • bei der Gründung, insbesondere Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • bei Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • bei der Neuordnung Ihrer Unternehmenskonzeption
  • bei der Auseinandersetzung und Abwicklung im Falle einer Auflösung
  • bei der Ausgliederung und Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • bei der Ausgestaltung von Kooperationsmodellen
  • durch die laufende Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
  • in gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren

 

Unsere Tätigkeit umfasst weiter:

  • das Handelskaufrecht
  • die Mängelrüge des HGB
  • die Besonderheiten der Publizität des Handelsregisters
  • das Handelsvertreterrecht
  • geltende Handelsbräuche
DIRK GLOCK, Rechtsanwalt/Inhaber

DIRK GLOCK

Rechtsanwalt/Inhaber