Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter im Zusammenhang mit privaten oder gewerblichen Mieträumen. Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) beraten wir den einzelnen Wohnungseigentümer. Zudem vertreten wir die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern oder wahren deren Rechte gegenüber Dritten (z. B. Werkunternehmer). Da wir sämtliche Parteien beraten und gerichtlich vertreten, kennen wir natürlich die juristischen Feinheiten und Kniffe der jeweils anderen Seite. Aus diesem Grund können wir Sie passgenau auf Ihre Zielvorstellungen hin beraten.
Unsere Leistungen im Überblick
Mietrecht:
- Vertragsgestaltung im privaten und gewerblichen Mietrecht
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Zahlungsklage auf rückständigen Mietzins
- Abmahnung wegen Störungen des Mieters
- Mangelhafte Störungsbeseitigung durch den Vermieter
- Schimmelbefall
- Mietzinsminderung oder deren Entgegentreten
- Räumungsklage und deren Vollstreckung bzw. deren Abwehr
WEG-Recht:
- Erwerb einer Eigentumswohnung
- Vertragsgestaltung beim Erwerb
- Bestehende Beschlüsse
- Erhaltungsrücklagen
- Beschlussfassung, inhaltliche Prüfung und ggfs. gerichtliche Beschlussanfechtung
- Abrechnungen